Ab sofort können freischaffende Künstler der Performing Arts in der Schwankhalle Bremen einen Urlaubsantrag stellen: Ob irgendwo in die Sonne oder auf’m´ Berg - ob sieben Tage Kraft und neue Bilder auftanken, vier Wochen lustvoll auf dem Balkon lümmeln oder 14 Tage Festivalimpulse inhalieren: Was zählt, sind die nötige Urlaubsreife und eine plausible Begründung des Antrags.
Interessierte Künstler füllen das bereit gestellte PDF-Formular aus und senden es an die Schwankhalle. Alle zwei Monate bewilligt eine aus freiberuflichen Künstlern bestehende Jury von Mitgliedern und Gästen der Schwankhalle einen der in den vorangegangenen acht Wochen eingegangenen Urlaubsanträge. Innerhalb von zwölf Monaten kann nur ein Urlaubsantrag pro Künstler gestellt werden.
Der nächste Abgabetermin ist der 30.08.2010. Wann der beantragte Urlaub stattfinden soll, ist von den Abgabe- und Bewilligungsterminen unabhängig und so ist beides möglich: Dringende Spontantrips wie lang ersehnte und geplante Reiseanliegen.
Der Antrag muss geschickt werden an:
Schwankhalle URLAUBsantrag Buntentorsteinweg 112 28201 Bremen
oder
urlaub (at) schwankhalle (punkt) de
FAQ
1.) Was ist die Schwankhalle? Die Schwankhalle Bremen versteht sich als „Raum für Ideen“ und ist Produktionsstätte,Veranstaltungsort und Kommunikationszentrum für freie darstellende Künstler, Autoren und Musiker. Neben zeitgenössischen Tanztheater- und Schauspiel-Inszenierungen, interdisziplinären Festivals und Reihen sowie Formatentwicklungen für Medien und Bühnen finden in den Spielstätten der Schwankhalle ausgewählte Koproduktionen im Bereich Chanson, Tanz, Comedy und Kabarett statt. Die Schwankhalle initiiert und koproduziert verschiedene Formen der "Stadtbespielung" - von der Inszenierung ganzer Straßenzüge über temporär für die kulturelle Nutzung hergerichtete Gelände und Gebäude bis hin zu Beteiligungsformaten im Rahmen der Stadtentwicklung, der Stadtteilarbeit oder den Medien.
2.) Welche Künstler können Urlaub beantragen? Freischaffende Künstler aus dem Bereich der Performing Arts (Theater, Tanz, Performance, Musik, Literatur), die im deutschsprachigen Raum tätig sind.
3.) Was wird bezahlt? Die Schwankhalle zahlt auf Antrag nach Aktenlage eine der Jury angemessen erscheinende Urlaubs-Pauschale, die Urlaubsziel, -anlass und –begründung gerecht werden soll, als Stipendium. Eine Garantie für einen voll finanzierten Urlaub kann – wie im Leben der Arbeitnehmer auch – leider nicht übernommen werden.
4.) Hat die Schwankhalle denn so viel Geld? Nein. Die Schwankhalle kann mit einem sehr begrenzten Budget nur wenige Urlaubanträge genehmige. Die Schwankhalle wird aber versuchen, für weitere Urlaubsanträge Hilfe durch Spender, Sponsore, Anschlussprojekte usw. zu vermitteln. Hierzu wird der Antragsteller in jedem einzelnen Fall nach seiner Zustimmung gefragt.
5.) Das Formular ist zu kurz! Wir freuen uns über kurze aber prägnante Begründungen. Sollte der Platz einmal definitiv zu kurz sein, besteht die Möglichkeit uns zusätzliche Anmerkungen als Brief oder Fax zukommen zu lassen. Wir bitten darum, eine DIN4 Seite nicht zu überschreiten.
6.) Hilfe, das Formular kann nicht Online ausgefüllt werden! Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Formular auszufüllen. Entweder besitzt Ihr das Adobe Professional Programm und könnt auf dem PDF schreiben, oder Ihr wandelt das Formular in ein Image um und bearbeitet es in einem Bildbearbeitungsprogramm - oder Ihr wählt die altmodische Methode und druckt das Pdf File aus - und sendet es dann per Fax oder Post. Handschriftliche Formulare werden gerne entgegen genommen, sofern sie lesbar sind.
7.) Erwartet die Schwankhalle eine Gegenleistung des Künstlers? Wir erwarten nichts - lassen uns aber gern überraschen und an den Urlaubsfolgen in jedweder Form teilhaben. |