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Haus∙ordnung der Schwankhalle

In der Schwank·halle gibt es bestimmte Regeln. Diese Regeln gelten für alle Menschen in der Schwank·halle. Die Regeln gelten auch draußen auf dem Gelände der Schwank·halle.

Hinweis:
Die Haus·ordnung in Leichter Sprache ersetzt nicht
die Haus·ordnung in Standard·sprache.
Die Haus·ordnung in Leichter Sprache ist nur ein Zusatz·angebot.

Verhalten in der Schwank·halle

Sie müssen sich in den Räumen der Schwank·halle gut verhalten.
Diese Dinge dürfen Sie nicht machen:
• andere Personen gefährden
Ihr Verhalten darf für andere Personen nicht gefährlich sein.
• andere Personen behindern
Sie dürfen andere Personen nicht behindern.
Sie dürfen einer anderen Person zum Beispiel nicht den Weg versperren.
• andere Personen schädigen
Sie dürfen bei anderen Personen keine schlechten Dinge machen.
Sie dürfen andere Personen zum Beispiel nicht verletzen.
• andere Personen bedrohen
Sie dürfen andere Personen nicht bedrohen.
Sie dürfen andere Personen nicht mit Worten bedrohen.
Und Sie dürfen andere Personen nicht mit Waffen bedrohen.
• andere Personen belästigen
Belästigen bedeutet:
Eine Person macht etwas bei einer anderen Person.
Diese Person möchte das aber nicht.
Eine Person kann eine andere Person auch aus Versehen belästigen.
Sie dürfen andere Personen nicht belästigen.

Hören Sie auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schwank·halle geben Ihnen eine Anweisung?
Dann müssen Sie auf die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hören.

Halten Sie die Flucht·wege frei

Es gibt bestimmte Wege in der Schwank·halle.
Diese Wege sind für den Notfall.
Diese Wege sind zum Beispiel für die Feuerwehr oder einen Kranken·wagen.
Sie dürfen diese Wege nicht versperren.
Sie müssen diese Wege immer freihalten.
Es gibt einen Notfall?
Dann benutzen Sie diese Wege.
So bleiben Sie sicher.

Verbotene Dinge

Diese Dinge sind in der Schwank·halle verboten:
• Waffen
• Feuerwerk wie zum Beispiel Raketen
• scharfe oder spitze Dinge
• andere gefährliche Dinge

Keine Tiere in der Schwank·halle

Sie dürfen keine Tiere mit zu einer Veranstaltung in der Schwank·halle nehmen.
Sie haben einen Assistenz·hund?
Dann gibt es eine Ausnahme.
Sie dürfen den Assistenz·hund mit zu den Veranstaltung nehmen.

Eintritt

Sie möchten in die Räume der Schwank·halle?
In diesen Räumen sind die Veranstaltungen der Schwank·halle?
Dann brauchen Sie eine Eintritts·karte.
Die Eintritts·karte muss gültig sein.

Änderungen im Programm

Die Schwank·halle plant die Veranstaltungen immer lange Zeit vorher.
Manchmal ändern sich in dieser Zeit noch einige Dinge.
Die Schwank·halle darf das Programm immer ändern.
Die Schwank·halle darf zum Beispiel die Uhrzeit für eine Veranstaltung ändern.

Kein Einlass nach dem Beginn einer Veranstaltung

Eine Veranstaltung hat schon angefangen?
Und Sie sind zu spät da?
Dann dürfen Sie nicht mehr in die Veranstaltung.
Manchmal gibt es eine Ausnahme.
Das entscheidet der Chef oder die Chefin von der Schwank·halle.

Fotos und Videos

Sie möchten ein Foto von einer Veranstaltung machen?
Sie möchten ein Video von einer Veranstaltung machen?
Sie möchten den Ton von einer Veranstaltung aufnehmen?
Dann müssen Sie immer zuerst den Chef oder die Chefin von der Schwank·halle fragen.
Der Chef oder die Chefin von der Schwank·halle erlaubt das nicht?
Dann dürfen Sie keine Aufnahmen machen.

Kein Geld zurück

Eine Veranstaltung gefällt Ihnen nicht?
Dann bekommen Sie von der Schwank·halle trotzdem kein Geld zurück.

Garderobe

Sie können Ihre Jacke oder andere Dinge an der Garderobe abgeben.
Eine Person klaut etwas aus Ihrer Jacke?
Ihre Jacke oder andere Dinge von Ihnen gehen kaputt?
Dann ist die Schwank·halle nicht schuld.

Werbung verteilen

Sie möchten in der Schwank·halle Werbung verteilen?
Sie möchten auf dem Gelände der Schwank·halle Werbung verteilen?
Sie möchten zum Beispiel Flyer verteilen?
Oder Sie möchten Plakate aufhängen?
Dann müssen Sie immer zuerst den Chef oder die Chefin von der Schwank·halle fragen.
Der Chef oder die Chefin von der Schwank·halle erlaubt das nicht?
Dann dürfen Sie keine Werbung verteilen.

Kein Bemalen oder Bekleben

Sie dürfen das Gebäude der Schwank·halle nicht anmalen.
Sie dürfen nichts an das Gebäude der Schwank·halle schreiben.
Und Sie dürfen nichts an das Gebäude der Schwank·halle kleben.
Das gilt auch für das Gelände der Schwank·halle.

Kein Zutritt

Sie verhalten sich schlecht?
Sie stören vielleicht eine Veranstaltung?
Oder Sie belästigen eine andere Person?
Dann kann die Schwank·halle entscheiden:
Sie dürfen nicht in die Schwank·halle.
Oder Sie dürfen nicht in die Veranstaltung.
Dann bekommen Sie das Geld für den Eintritt nicht zurück.

Schlechtes Verhalten

Diese Dinge dürfen Sie nicht machen:
• schlechte Dinge über andere Menschen sagen oder zeigen
Sie dürfen nichts Schlechtes über diese Dinge sagen:

  • die Herkunft einer anderen Person
  • das Aussehen einer anderen Person
  • das Geschlecht einer anderen Person
  • die sexuelle Orientierung einer anderen Person
    Dazu gehört zum Beispiel:
    Liebt die Person Männer oder Frauen?
  • das Alter einer anderen Person
  • eine Krankheit oder eine Behinderung einer anderen Person
  • die Religion einer anderen Person
    Sie dürfen auch keine schlechten Dinge schreiben oder zeigen.
    Sie dürfen sich mit Ihrer Kleidung auch nichtüber andere Personen lustig machen.

• rechts·extreme Zeichen zeigen
Rechts·extreme Zeichen sind zum Beispiel das Haken·kreuz oder der Hitler·gruß.
Die Nazis haben diese Zeichen benutzt.
Sie dürfen diese Zeichen nicht zeigen.

• Waffen mitbringen
Sie dürfen keine Waffen mitbringen.
Sie dürfen keine anderen gefährlichen Dinge mitbringen.

• eine andere Person verletzen
Sie dürfen andere Personen nicht verletzen.
Sie dürfen anderen Personen auch nicht drohen.

• Dinge klauen oder kaputt machen
Sie dürfen keine Dinge klauen.
Und Sie dürfen keine Dinge mit Absicht kaputt machen.

• andere Menschen beleidigen
Sie dürfen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schwank·halle nicht beleidigen.
Und Sie dürfen die Künstler und Künstlerinnen nicht beleidigen.
Und Sie dürfen andere Besucher und Besucherinnen nicht beleidigen.

Strafen und Folgen

Sie halten sich nicht an eine dieser Regeln?
Sie verhalten sich zum Beispiel sehr schlecht?
Dann bekommen Sie eine Warnung von der Schwank·halle.
Die Schwank·halle kann auch entscheiden:
Sie dürfen nicht mehr in ein bestimmtes Gebäude.
Oder Sie dürfen die ganze Schwank·halle nicht mehr betreten.
Die Schwank·halle sagt Ihnen:
Sie sollen das Gebäude verlassen?
Aber Sie verlassen das Gebäude nicht?
Dann kann die Schwank·halle der Polizei Bescheid sagen.