Haus-
ordnung
Die Hausordnung sorgt für die Sicherstellung des Betriebs der Schankhalle und gilt für alle Nutzer*innen und Besucher*innen des Hauses. Sie ist in allen Räumen und auf dem gesamten Gelände des Theaters verbindlich. Das Hausrecht wird von der Leitung des Theaters und seinen Mitarbeiter*innen ausgeübt.
Verhalten in den Räumlichkeiten
In den Zuschauer*innenräumen, Fluren und im Foyer des Theaters hat sich jede Besucher*in so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird. Eine Belästigung liegt vor, wenn eine andere Person eine Grenzüberschreitung gegen ihren Willen erfährt. Auch unbeabsichtigte Vorgänge können als Belästigung empfunden werden.
Anweisungen des Personals
Den Anweisungen der diensthabenden Mitarbeiter*innen des Theaters ist unbedingt Folge zu leisten.
Sicherheit und Fluchtwege
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten. Gekennzeichnete Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu nutzen.
Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder anderen gefährlichen Objekten ist untersagt.
Tiere im Theater
Die Mitnahme von Tieren in die Theaterräume zu Vorstellungen ist nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für Assistenzhunde.
Eintritt
Der Zutritt zu den Veranstaltungsräumen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
Änderungen im Programm
Die Schwankhalle behält sich das Recht vor, Änderungen an bereits ausgedruckten oder anderweitig veröffentlichten Programmen und Aufführungszeiten vorzunehmen.
Nacheinlass
Nach Vorstellungsbeginn ist kein Nacheinlass möglich, es sei denn, die Theaterleitung erlaubt dies aufgrund künstlerischer oder organisatorischer Gegebenheiten.
Aufnahmen
Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen von Aufführungen oder anderen künstlerischen Arbeiten der Schwankhalle sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Theaterleitung gestattet. Unsere Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützte Werke.
Haftungsausschluss
Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder aufgrund des Inhalts der Aufführungen sind ausgeschlossen. Die Schwankhalle übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Inhalt oder die Qualität der gezeigten Aufführungen entstehen.
Garderobe
Mäntel, Jacken und ähnliche Gegenstände können an der Garderobe aufbewahrt werden. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Wertgegenständen oder anderen Gegenständen übernimmt die Schwankhalle keine Haftung.
Werbung und Verteilung von Materialien
Das Verteilen oder Auslegen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen, Werbeartikeln oder sonstigen Gegenständen im Haus oder auf dem Gelände ist ohne ausdrückliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt.
Beschriftung und Beklebung
Das Beschriften, Bemalen oder Bekleben von baulichen Anlagen, Einrichtungen oder Wegen ohne Erlaubnis ist untersagt.
Verweigerung des Zutritts
Besucher*innen kann der Zutritt zu Veranstaltungsorten verweigert werden, wenn sie sich unangemessen verhalten oder der Verdacht besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere belästigen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
Nicht geduldete Verhaltensweisen
- Diskriminierende Äußerungen über (vermeintliche) Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Krankheit, Behinderung oder (religiöse) Weltanschauung. Dies umfasst Äußerungen in Wort, Schrift, Zeichen, Symbolen oder Gesten.
- Die Verwendung von Kennzeichen oder Symbolen, die einem rechtsextremen Weltbild zuzuordnen sind.
- Diskriminierende Kleidung oder Kostümierung.
- Mitbringen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen.
- Androhung oder Anwendung von körperlicher Gewalt.
- Diebstahl oder mutwillige Sachbeschädigung.
- Beleidigung oder Beschimpfung von Personal, Künstler*innen oder anderen Besucher*innen.
Konsequenzen bei Verstößen
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen zu einer Verwarnung, einem Gebäudeverweis oder, in schwerwiegenden Fällen, zu einem Hausverbot. Wer einer Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes nicht nachkommt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.